1. Der Erstkontakt
Melden Sie sich idealerweise per E-mail bei mir, wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch haben.
2. Das Erstgespräch
Die erste Sprechstunden-Sitzung (=das Erstgespräch) dient dazu, dass ich einen Einblick in Ihre Problematik gewinne und prüfe, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Zudem prüfe ich, ob mein Angebot vor dem Hintergrund Ihrer Symptomatik ein passendes Angebot darstellt.
Darüber hinaus bietet das Erstgespräch uns die Möglichkeit, zu einem Eindruck zu gelangen, ob auch auf zwischenmenschlicher Ebene die "Chemie stimmt" und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint.
Im Rahmen des Erstgesprächs wird eine Verdachtsdiagnose gestellt (oder auch mehrere Verdachtsdiagnosten). Ggf. finden nach dem Erstgespräch noch 1-2 weitere Sprechstunden-Sitzungen zur näheren Abklärung der Problematik ab.
Planen Sie für das Erstgespräch 75 Minuten ein.
Eine Überweisung von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin benötigen Sie für das Erstgespräch aktuell nicht.
3. Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
In 3 bis 4 Sitzungen à 100 Minuten im Gruppensetting haben Sie dann die Möglichkeit, das gruppenpsychotherapeutische Setting zunächst einmal kennenzulernen und auszuprobieren. Zudem habe ich die Möglichkeit, Sie in der Gruppe zu erleben und näher zu prüfen, ob eine Gruppentherapie für Sie infrage kommt.
Sie werden innerhalb dieser Sitzungen zudem erste Strategien kennenlernen, die zu einer Besserung des psychischen Befindens beitragen können.
4. Die probatorischen Sitzungen
In typischerweise zwei weiteren sogenannten "probatorischen" Sitzungen à 50 Minuten wird die Symptomatik näher exploriert (ggf. auch mit Fragebögen/strukturierten Interviews), um gesicherte Diagnosen zu stellen, die zur Beantragung der eigentlichen Behandlung erforderlich sind. In Einzelfällen können diese Sitzungen auch schon vor der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung stattfinden.
Darüber hinaus benötigen wir in dieser Phase einen ausgefüllten Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin oder einem anderen Arzt/einer anderen Ärztin, der/die körperliche Untersuchungen vornehmen darf (z. B. auch ein/e Psychiater*in). Nur mit diesem Bericht kann eine Therapie beantragt werden. Einen auszufüllenden Konsiliarbericht erhalten Sie im Rahmen der Sitzungen zur Grundversorgung.
Im Rahmen der probatorischen Sitzungen wird dann gemeinsam entschieden, ob ein Antrag auf Gruppenpsychotherapie oder eine Kombinationsbehandlung gestellt wird. Falls ja, wird die Antragstellung gemeinsam durchgeführt. Ggf. entsteht zwischen der letzten probatorischen Sitzung und der ersten Sitzung der beantragten Behandlung etwas Wartezeit.
5. Die eigentliche Gruppentherapie / Kombinationsbehandlung
Bei reiner Gruppenbehandlung
Sobald die Bewilligung durch Ihre Krankenkasse und die der anderen Gruppenteilnehmer da ist, kann das gruppenpsychotherapeutische Angebot starten.
Die Gruppen finden im halb-offenen Format statt, d.h. in bestimmten Abständen können neue Gruppenmitglieder hinzukommen, falls zu diesem Zeitpunkt jemand die Gruppe verlassen haben sollte.
Bei Kombinationsbehandlung:
Sobald die Bewilligung durch Ihre Krankenkasse da ist, können Einzelsitzungen im Rahmen der Kombinationsbehandlung stattfinden. An Gruppensitzungen können Sie teilnehmen, sobald die Bewilligung durch Ihre Krankenkasse da ist und ein Platz in einer der laufenden Gruppen frei wird.
Kosten
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung.